Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten entweder selbst zu tragen oder eine Förderung beim zuständigen Landkreis zu beantragen.
Da die Kindertagespflege einem Krippenplatz gleichgestellt ist (§ 23 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz), wird sie staatlich unterstützt.
Im Landkreis Mainz-Bingen können beispielsweise bis zu 160 Betreuungsstunden pro Monat gefördert werden, und auch Randzeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussungsfähig.
Die Höhe der Kosten hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Einkommen der Eltern, die Anzahl der Kinder sowie die Betreuungszeiten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Tagesmutter und die Verpflegung Ihres Kindes an. Nähere Details gerne in einem persönlichem Gespräch.
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Jugendamt Ihres Landkreises:
📞 Jugendamt Mainz-Bingen: 06132 787 – 13 170 | ✉️ [email protected]
📞 Jugendamt Mainz: 06131 12 2663 | ✉️ [email protected]
📞 Jugendamt Alzey-Worms: 06731 40 880 | ✉️ [email protected]
Auch einige Unternehmen unterstützen als Arbeitgeber mit der Erstattung von Betreuungskosten – zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Es lohnt sich bestimmt, bei Ihrem Arbeitgeber einmal nachzufragen.
Betreuungskosten können steuerlich abgesetzt werden.
Dies stellt keine steuerliche Beratung dar. Nähere Infos unter dem Button und/oder wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Ich freue mich auf unseren Kontakt