Finanzielle Unterstützung

Betreuungskosten

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten entweder selbst zu tragen oder eine Förderung beim zuständigen Landkreis zu beantragen.

Da die Kindertagespflege einem Krippenplatz gleichgestellt ist (§ 23 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz), wird sie staatlich unterstützt.

Im Landkreis Mainz-Bingen können beispielsweise bis zu 160 Betreuungsstunden pro Monat gefördert werden, und auch Randzeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussungsfähig.

Die Höhe der Kosten hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Einkommen der Eltern, die Anzahl der Kinder sowie die Betreuungszeiten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Tagesmutter und die Verpflegung Ihres Kindes an. Nähere Details gerne in einem persönlichem Gespräch. 

Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Jugendamt Ihres Landkreises:

📞 Jugendamt Mainz-Bingen: 06132 787 – 13 900 | ✉️ Theobald.claudia@mainz-bingen.de
📞 Jugendamt Mainz: 06131 12 2663 | ✉️ jugendamt@stadt.mainz.de
📞 Jugendamt Alzey-Worms: 06731 40 880 | ✉️ jugendamt@alzey-worms.de

Arbeitgeberunterstützung

Auch einige Unternehmen unterstützen als Arbeitgeber mit der Erstattung von Betreuungskosten – zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Es lohnt sich bestimmt, bei Ihrem Arbeitgeber einmal nachzufragen.

Steuerliche Themen

Betreuungskosten können steuerlich abgesetzt werden. 

Dies stellt keine steuerliche Beratung dar. Nähere Infos unter dem Button und/oder wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

Förderung & Kosten

Gut betreut.
Finanziell gut informiert.

Kindertagespflege kann öffentlich gefördert werden. Welche Kosten für Ihre Familie bleiben, klären Sie mit dem zuständigen Jugendamt. Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise für Rheinland-Pfalz und den Landkreis Mainz-Bingen.

Informationen geprüft am 24. September 2026.

Welche Kosten sind zu unterscheiden?

Förderung & Elternbeitrag

Die öffentliche Förderung unterstützt die Betreuung. Ein möglicher Elternbeitrag wird vom Jugendamt festgesetzt. In Mainz-Bingen richtet er sich grundsätzlich nach Einkommen und Betreuungsstunden; abgerechnet wird monatlich.

Der wirtschaftliche Fragebogen und Einkommensnachweise sind dafür wichtig. Ohne geeignete Nachweise kann der Höchstbeitrag fällig werden.

Elternbeiträge und Anträge ↗

Verpflegung & Vereinbarungen

Beitragsfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Ausgaben entfallen. Ob und in welcher Höhe Verpflegungskosten oder weitere vertraglich zulässige Kosten entstehen, klären wir vor Vertragsabschluss transparent.

Ein verbindlicher Gesamtbetrag lässt sich erst nennen, wenn Betreuungsumfang, Bewilligung und Vereinbarungen feststehen.

Rheinland-Pfalz und Landkreis: nicht dieselbe Regel.

Die landesweite Beitragsfreiheit für den Besuch bestimmter Kindertageseinrichtungen ab zwei Jahren gilt nicht automatisch für Kindertagespflege. Hier sind die Regelungen des zuständigen Jugendamts entscheidend.

Rheinland-Pfalz: Rechtsanspruch und Beitragsfreiheit ↗

Die örtliche Beitragsfreiheit für Zweijährige ist eine Regelung des Landkreises Mainz-Bingen. Wohnen Sie außerhalb des Landkreises, lassen Sie Förderung und Elternbeitrag durch Ihr zuständiges Jugendamt klären.

Was hat sich bei der Förderung 2026 geändert?

Seit 1. Mai 2026 beträgt die Gesamtförderleistung im Landkreis für vollständig qualifizierte, selbstständige Tagespflegepersonen in eigenen Räumen 7,25 Euro je Betreuungsstunde. Darin sind Betreuung und Sachaufwand enthalten. Diese Vergütung ist weder der Elternbeitrag noch ein direkt an Eltern ausgezahlter Zuschuss.

Landkreis: Anpassung zum 1. Mai 2026 ↗

Weitere Entlastungen prüfen.

Steuerliche Berücksichtigung

Seit 2025 können grundsätzlich 80 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen werden, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Regelmäßig gilt dies für Kinder unter 14 Jahren.

Das ist ein Abzug bei der Steuerberechnung, keine Erstattung von 80 Prozent. Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise auf und klären Sie Ihre persönliche Situation mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.

Familienportal: Kinderbetreuungskosten ↗

Kann der Arbeitgeber helfen?

Arbeitgeber können zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn freiwillige Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder leisten. Bei Erfüllung der Voraussetzungen sind sie steuerfrei; auch Kindertagespflege kann darunter fallen. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach und stimmen Sie die Nachweise sowie die steuerliche Behandlung ab.

Voraussetzungen für Arbeitgeberleistungen ↗

So klären Sie Ihren persönlichen Beitrag.

Betreuung besprechen

Wir klären gewünschten Start, Umfang und Platzverfügbarkeit. Fragen zu unseren Vereinbarungen besprechen wir vor Vertragsabschluss.

Förderung beantragen

Wenden Sie sich frühzeitig an das Jugendamt. Auf der Kreis-Website finden Sie Förderantrag, wirtschaftlichen Fragebogen und einen Zusatzantrag für mehr als 160 Stunden monatlich.

Bescheid prüfen

Lassen Sie sich Förderbeginn, bewilligten Umfang und Elternbeitrag bestätigen. Für Ihre Planung zählt die individuelle Entscheidung des Jugendamts.

Zur Fachberatung, den Ansprechpartnern und Anträgen ↗

Für die VG Nieder-Olm

Elternbeiträge: Frau Frohmann · 06132 787-13150
Fachberatung: Frau Theobald · 06132 787-13900

Die aktuellen Zuständigkeiten veröffentlicht der Landkreis auf der oben verlinkten Seite.

Erst kennenlernen. Dann gemeinsam planen.

Ich beantworte Ihre Fragen zum Wichtelgarten. Die verbindliche Förder- und Beitragsberechnung übernimmt Ihr Jugendamt.

Betreuungsplatz anfragen ↗

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Regelungen und Ihr Bescheid. Die Kreis-Website bezeichnet ihren Satzungsdownload als Änderung vom April 2026; die verlinkte PDF trägt jedoch noch den Stand Oktober 2025. Deshalb werden hier keine daraus entnommenen Beitragstabellen als aktuell ausgewiesen.