Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten entweder selbst zu tragen oder eine Förderung beim zuständigen Landkreis zu beantragen.
Da die Kindertagespflege einem Krippenplatz gleichgestellt ist (§ 23 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz), wird sie staatlich unterstützt.
Im Landkreis Mainz-Bingen können beispielsweise bis zu 160 Betreuungsstunden pro Monat gefördert werden, und auch Randzeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussungsfähig.
Die Höhe der Kosten hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Einkommen der Eltern, die Anzahl der Kinder sowie die Betreuungszeiten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Tagesmutter und die Verpflegung Ihres Kindes an. Nähere Details gerne in einem persönlichem Gespräch.
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Jugendamt Ihres Landkreises: